3. 3.1 Der Gesuchsteller begründet sein Ausstandsgesuch damit, dass der Gesuchsgegner schon in früheren Verfahren gegen ihn entschieden habe, eine neutrale Beurteilung mithin nicht möglich sei. 3.2 Der Gesuchsgegner bringt in seiner Stellungnahme zusammengefasst vor, es sei zwar zutreffend, dass er in seiner Zeit in E.________ (Ort) mit zahlreichen Fällen, in welche der Gesuchsteller involviert war, betraut gewesen sei, doch seien sämtliche Entscheide im Einklang mit der gültigen Rechtsordnung sowie unter Berücksichtigung der jeweiligen Genehmigungspflicht ergangen.