Der Gesuchsgegner leitete dieses Gesuch am 30. April 2025 mit einer Stellungnahme an die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) weiter. Mit Verfügung vom 2. Mai 2025 eröffnete die Verfahrensleitung ein Ausstandsverfahren und bot der Beschuldigten Gelegenheit, eine Stellungnahme einzureichen. Am 19. Mai 2025 stellte die Verfahrensleitung fest, dass sich die Beschuldigte nicht hat vernehmen lassen.