Am 21. Januar 2025 wurde er in die Schweiz ausgeliefert. Es trifft zwar zu, dass der Beschwerdeführer seit seiner Auslieferung bereits mehrfach einvernommen worden ist (vgl. Hafteröffnungseinvernahme vom 22. Januar 2025 sowie delegierte Einvernahmen vom 4. Februar 2025, 4. März 2025, 27. März 2025 und 8. April 2025). Gemäss Haftverlängerungsantrag vom 15. April 2025 (S. 12) sind indes weitere Befragungen des Beschwerdeführers geplant, damit ihm weitere Vorhalte gemacht werden können.