Mit der Durchführung von polizeilichen Interventionen in der D.________ (Land) im ersten Halbjahr 2023 und in G.________ (Land) im zweiten Halbjahr 2023 konnten zudem weitere Beweismittel erhoben, dort ansässige und involvierte Personen identifiziert, einvernommen oder gar verhaftet und der zuständigen Gerichtsbarkeit zugeführt werden. Dem Berichtsrapport der Kantonspolizei Bern vom 17. Januar 2025 (S. 4) lässt sich entnehmen, dass in Bezug auf die Zusammenarbeit mit der D.________ (Land) die Situation hinsichtlich der Aggression I.________ (Land) und dem damit verbundenen Kriegsausbruch im Februar 2022 besonders zu erwähnen sei. Seit-