Besonders bei umfangreichen Untersuchungsverfahren kann die Erhebung der wichtigsten Beweise längere Zeit in Anspruch nehmen, etwa wenn umfangreiche elektronische (Mobiltelefon-)Dateien zunächst ausgewertet, übersetzt und vorgehalten werden müssen (Urteil des Bundesgerichts 1B_4/2017 vom 3. März 2017 E. 4.3). Auch praktische Gründe wie der Umstand, dass die Behörde hinzugezogene Akten aus zeitlichen Gründen noch gar nicht zu analysieren vermochte, können einer sofortigen Akteneinsicht entgegenstehen.