Da dem Beschuldigten noch nicht sämtliche wesentlichen Beweismittel vorgehalten werden konnten, kann zum aktuellen Zeitpunkt keine umfassende Akteneinsicht gewährt werden. Der Verteidigung wurden nach den durchgeführten Einvernahmen immer unverzüglich das Protokoll mit den entsprechenden Beilagen zur Kenntnis gebracht. Aus den vorgenannten Gründen wird das Gesuch um Akteneinsicht von Rechtsanwalt C.________ vom 10. April 2025, soweit nicht die dem Beschuldigten bereits vorgehaltenen Aktenstücke betreffend, abgewiesen.