Zudem sind die vorhandenen Spuren in der vorliegenden Operation sehr technisch und kompliziert. Es ist nicht zielführend, diese dem Beschuldigten in 10-stündigen Einvernahmen vorzuhalten. So hat die Verteidigung selbst anlässlich der Einvernahme vom 4. März 2025, Rz. 1860 nach einem halben Tag darauf hingewiesen, dass der Beschuldigte «irgendwann nicht mehr einvernahmefähig sei». Da dem Beschuldigten noch nicht sämtliche wesentlichen Beweismittel vorgehalten werden konnten, kann zum aktuellen Zeitpunkt keine umfassende Akteneinsicht gewährt werden.