SR 312.0), vom 10. April 2025 um Akteneinsicht ab. Hiergegen erhob der Beschwerdeführer, verteidigt durch Rechtsanwalt C.________, am 28. April 2025 Beschwerde. Er stellte folgende Rechtsbegehren: 1. Die Verfügung der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Besondere Aufgaben, vom 15. April 2025 betreffend Abweisung Akteneinsicht sei aufzuheben. 2. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern sei anzuweisen, dem Beschwerdeführer vollumfängliche Einsicht in die amtlichen Akten zu gewähren. - unter Kosten- und Entschädigungsfolge -