4.1. Der Privatkläger macht geltend, dass der Oberrichter A.________ ihn an seinen Rechten geschädigt, bzw. absichtlich eine falsche Urteilsbegründung geliefert habe. Darin erblickt Herr B.________ einen Amtsmissbrauch. Offensichtlich ist er mit dem Urteil ZK 24 344 nicht einverstanden. Solche Divergenzen sind, wie erwähnt, mit Rechtsmitteln auf dem Instanzenweg zu klären. Immerhin ist festzuhalten, dass nach dem Regionalgericht Berner Jura – Seeland (CIV 24 2698) bereits die zweite Instanz in dieser Sache zu Ungunsten des Privatklägers entschieden hat.