Insgesamt entsteht in Bezug auf den Privatkläger das Bild einer Person mit querulatorischen Zügen, die sich auf einem Kreuzzug gegen die Gerichtsbarkeit im Berner Jura (und auch anderswo) befindet. In dem der Anzeige zugrunde liegenden Rechtsstreit geht es um einen Zahlungsbefehl im Zusammenhang mit einer Forderung von CHF 225.00 des Kantons Wallis gegenüber dem Privatkläger. 2 2. [Textbaustein zu Art. 310 StPO]