Die Anzeige wird durch verschiedene behauptete Fehlleistungen der Justizorgane im Berner Jura (Verschwinden von Gerichtsdossiers Ende der 1990iger-Jahre, angeblich falsche Urteile in anderen Verfahren, etc.) untermauert, die eine generelle Dysfunktion der Justiz belegen sollen. Im Sinne einer Schlussfolgerung verlangt der Privatkläger eine Überprüfung und Revision der willkürlichen gegen ihn ergangenen Urteile. Insgesamt entsteht in Bezug auf den Privatkläger das Bild einer Person mit querulatorischen Zügen, die sich auf einem Kreuzzug gegen die Gerichtsbarkeit im Berner Jura (und auch anderswo) befindet.