Die in weiten Teilen konfuse Anzeige umfasst (inklusive Beilagen) einen kleinen Bundesordner und wurde seitens des Privatklägers seither durch ebenfalls umfangreiche Nachträge vom 13. Dezember 2024 und 15. Januar 2025 ergänzt. Die Anzeige wird durch verschiedene behauptete Fehlleistungen der Justizorgane im Berner Jura (Verschwinden von Gerichtsdossiers Ende der 1990iger-Jahre, angeblich falsche Urteile in anderen Verfahren, etc.) untermauert, die eine generelle Dysfunktion der Justiz belegen sollen.