3. Die Nichtanhandnahme wird wie folgt begründet: 1. Mit Anzeige vom 15. November 2024 wirft der Privatkläger dem anzeigten Oberrichter A.________ vor, ihn vorsätzlich an seinen Rechten geschädigt bzw. das Urteil ZK 24 344 absichtlich falsch begründet zu haben und [dem Privatkläger] Urteile und Daten anderer Personen zugestellt zu haben. Der zusätzliche Vorwurf der Vernichtung von Beweisunterlagen in den Gerichtsakten scheint sich gegen nicht spezifizierte Personen beim Regionalgericht Berner Jura- Seeland in Moutier (Verfahren CIV 24 2698) zu richten.