Dagegen reichte B.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) am 25. April 2025 Beschwerde ein und beantragte sinngemäss, die Verfügung sei aufzuheben und ein Strafverfahren zu eröffnen. Mit Verfügung vom 7. Mai 2025 gab die Verfahrensleitung Kenntnis davon, dass die Staatsanwaltschaft die amtlichen Akten BA 24 2687 eingereicht hatte. Am 20. Mai 2025 reichten die Generalstaatsanwaltschaft sowie der Beschuldigte 1 jeweils eine Stellungnahme ein, am 26. Mai 2025 Gerichtspräsidentin C._____