2023, N. 22 zu Art. 433). Der anwaltlich vertretene Beschwerdegegner hat weder Ausführungen zum Entschädigungspunkt gemacht noch eine Kostennote eingereicht bzw. sich die Einreichung einer solchen vorbehalten, weshalb ihm keine Entschädigung zugesprochen wird. 6 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: