5 subjektive Aussagen bzw. ein zusätzlicher Bericht des Handelsregisteramts den unabhängigen Fachbericht des kriminaltechnischen Dienstes der Kantonspolizei in Zweifel ziehen könnten. Die Staatsanwaltschaft hat sich demnach mit den gestellten Beweisanträgen auseinandergesetzt und deren Abweisung hinreichend begründet. Die Ablehnung von Beweisanträgen stellt keine Rechtsverweigerung dar.