Insbesondere hätten hinsichtlich der Möglichkeit, dass die Unterschrift gefälscht worden sei, keine Untersuchungshandlungen stattgefunden. Dem Rapport Forensik vom 30. Januar 2025 ist im Wesentlichen zu entnehmen, dass weder Hinweise auf mechanische Fälschungsmerkmale noch auf freihändige Nachahmungsfälschung zu erkennen sind. Vielmehr seien zahlreiche aussagekräftige Merkmalentsprechungen gefunden worden, die gesamthaft auf einen echten Namenszug schliessen liessen. Einerseits zeigten sich bei den physikalischtechnischen Untersuchungen keine Merkmale, die auf Fälschungsmanipulationen hinwiesen.