So führte dieser anlässlich seiner Einvernahme aus, dass der Beschwerdeführer das Demissionsschreiben unterzeichnet und er dieses beim Handelsregisteramt eingereicht habe. Daraufhin seien sie vom Handelsregisteramt kontaktiert worden, welches mitgeteilt habe, dass der zweite Brief, adressiert an die D.________ (Unternehmen), fehle. Es habe sich dabei um einen Fehler gehandelt, weshalb er dem Beschwerdeführer geschrieben und ihn um eine Unterschrift auf dem zweiten Brief gebeten habe. Da nichts gekommen sei, habe er dem Beschwerdeführer geschrieben, dass halt eine VR-Sitzung einberufen werde, wenn er nicht unterzeichnen würde.