1. Mit Verfügung vom 2. April 2025 stellte die Regionale Staatsanwaltschaft Bern- Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das vom Straf- und Zivilkläger A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) gegen unbekannte Täterschaft initiierte Strafverfahren wegen Urkundenfälschung ein. Hiergegen erhob der Beschwerdeführer, privat vertreten durch Rechtsanwalt B.________, am 24. April 2025 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer). Mit verfahrensleitender Verfügung vom 29. April 2025 wurde ein Beschwerdeverfahren eröffnet und der Beschwerdeführer gemäss Art.