Demnach darf ein Beweismittel bei der Prüfung des dringenden Tatverdachts grundsätzlich berücksichtigt werden, wenn seine Verwertbarkeit prima facie in Betracht kommt (Urteil des Bundesgerichts 1B_159/2022 vom 13. April 2022 E. 4.1 mit weiteren Hinweisen). Mit Blick auf die soeben gemachten Ausführungen kann nicht offensichtlich davon ausgegangen werden, es habe sich beim «Nachschauen» durch die Polizei bereits