Es ist nicht zu beanstanden bzw. nicht offensichtlich rechtswidrig, dass die Polizei den Beschwerdeführer bei dieser Ausgangslage zur näheren Kontrolle auf die Polizeiwache führen wollte. Da das Fahrzeug des Beschwerdeführers in der Nähe auf dem Trottoir geparkt war, erscheint es auch nachvollziehbar und wird nicht grundsätzlich in Frage gestellt, dass dieses nicht dort stehen gelassen konnte, sondern verstellt werden musste. Es scheint auch nicht von vorneherein unrechtmässig, dass die Polizei vor der Verstellung des Autos sicherstellen wollte, dass sich darin keine gefährlichen Gegenstände befinden.