__ (Ortschaft) weder Kokain noch Verpackungsmaterial gefunden wurden und die Sicherstellungen in der Wohnung in E.________ (Ortschaft) auch einem Mieter zugerechnet werden könnten, vermag den dringenden Tatverdacht mit Blick auf das in seinem Fahrzeug sichergestellte Kokain ebenfalls nicht abzuschwächen. 4.5 Der Beschwerdeführer macht geltend, der Anhaltungsbericht der Polizei vom 30. März 2025, welcher Grundlage für die Untersuchungshaft bilde, sei fehlerhaft und die dargestellten Abläufe seien zu Gunsten der Polizei und zu seinem Nachteil verdreht verfasst worden. Dafür gibt es indessen keine konkreten Hinweise.