5 (nur) für das Abmischen des richtigen Verhältnisses von Kokain und Natron gebraucht werde, ist mit Blick auf die Gesamtumstände ebenfalls kein Indiz für einen ausschliesslichen Eigenkonsum. Die Tatsache, dass am Wohnort des Beschwerdeführers in F.________ (Ortschaft) weder Kokain noch Verpackungsmaterial gefunden wurden und die Sicherstellungen in der Wohnung in E.______