Die Behauptung des Beschwerdeführers, er schenke den Frauen das Kokain, gilt es im Rahmen der weiteren Ermittlungen zu verifizieren, ist aber für die Beurteilung der Strafbarkeit ohnehin nicht massgebend. Zudem befanden sich in seinem Fahrzeug auch eine Grammwaage und Verpackungsmaterial, was auf einen Handel mit Kokain schliessen lässt. Die Ausführungen des Beschwerdeführers, wonach die Grammwaage