Damit liegt ein mengenmässig qualifizierter Fall vor (18 Gramm). Weiter ist dem forensisch-toxikologischen Abschlussbericht des IRM vom 22. April 2025 zu entnehmen, dass die Urin- und Blutprobe des Beschwerdeführers positiv auf Cocain getestet wurde. Auch wenn der Beschwerdeführer selbst Kokain konsumiert, kann nicht davon ausgegangen werden, das sichergestellte Kokain sei ausschliesslich zum Eigengebrauch bestimmt gewesen.