In der Wohnung in E.________ (Ortschaft) wurde Verpackungsmaterial, eine Grammwaage sowie 1 Minigrip Kokain (1.72 Gramm brutto) sichergestellt. In der Wohnung in F.________ (Ortschaft) stellte die Polizei einen Ordner «Rotlicht» sicher. Anlässlich der delegierten Einvernahme vom 30. März 2025 sagte der Beschwerdeführer aus, das Auto, in dem das Kokain sichergestellt worden sei, werde ausschliesslich von ihm benutzt (Z. 29). Auf Frage, wie regelmässig er Kokain konsumiere und in welchen Mengen, gab er an, er werde eingeladen bei diesen Frauen. Das sei ein bis zweimal pro Woche.