Die angerückte Polizei führte in der Folge eine informelle Befragung mit beiden Personen durch. Bei einer groben Durchsuchung des in der Nähe geparkten Fahrzeugs des Beschwerdeführers wurde in der Mittelkonsole ein Minigrip mit einer weissen festen Substanz festgestellt, bei welcher es sich mutmasslich um einen Kokainstein (51 Gramm brutto) handelt. Ein in der Folge durchgeführter Drogenschnelltest beim Beschwerdeführer fiel positiv auf Kokain aus. Der Beschwerdeführer wurde vorläufig festgenommen und die Staatsanwaltschaft ordnete (vorab mündlich) eine Durchsuchung des Fahrzeugs sowie Hausdurchsuchungen in E.______