Nach Durchführung der in Betracht kommenden Untersuchungshandlungen muss eine Verurteilung wahrscheinlich sein (zum Ganzen: Urteil des Bundesgerichts 7B_154/2023 vom 13. Juli 2023 E. 5.2 mit Verweis auf BGE 143 IV 316 E. 3.1). 4.2 Das Verfahren gegen den Beschwerdeführer kam wie folgt in Gang: Der Beschwerdeführer meldete sich am Abend des 29. März 2025 bei der Polizei, weil eine ehemalige Angestellte (D.________) ihm offenbar seinen Wohnungsschlüssel nicht zurückgeben wollte und es deswegen zu einem Streit kam. Die angerückte Polizei führte in der Folge eine informelle Befragung mit beiden Personen durch.