Auf die form- und fristgerechte Beschwerde ist einzutreten. Soweit der Beschwerdeführer die Frage aufwirft, was die Polizei mit dem sichergestellten «Ordner Erotic» bezweckt, ist er darauf hinzuweisen, dass er die Herausgabe bei der Staatsanwaltschaft verlangen kann, wenn er damit nicht einverstanden ist. Die Frage, ob dieses Beweismittel zu Recht sichergestellt wurde, ist nicht Gegenstand im vorliegenden Beschwerdeverfahren und zur Beurteilung des dringenden Tatverdachts auch nicht relevant.