__ habe nach wie vor die amtliche Verteidigung des Beschwerdeführers inne. In ihrer delegierten Stellungnahme vom 1. Mai 2025 (Eingang Beschwerdekammer: 5. Mai 2025) beantragte die Staatsanwaltschaft die Abweisung der Beschwerde und reichte weitere, die Haftakten ergänzende Unterlagen ein. Mit Verfügung vom 5. Mai 2025 verzichtete der Verfahrensleiter auf die Anordnung eines zweiten Schriftenwechsels und wies darauf hin, dass allfällige abschliessende Bemerkungen innert 2 Tagen einzureichen seien. Der Beschwerdeführer teile mit E- Mail vom 9. Mai 2025 mit, dass auf das Einreichen von Schlussbemerkungen verzichtet wird.