Am 24. April 2025 teilte der amtliche Verteidiger, Rechtsanwalt B.________, auf Nachfrage des Präsidenten i.V. der Beschwerdekammer nach Rücksprache mit dem Beschwerdeführer mit, dass es sich bei den Eingaben um eine Beschwerde gegen den Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts vom 1. April 2025 handle. Gestützt auf die Beschwerde vom 8. April 2025 (Poststempel: 10. April 2025), die undatierte Eingabe (Eingang Beschwerdekammer: 11. April 2025) sowie die Beschwerdebestätigung vom 24. April 2025 eröffnete der Präsident der Beschwerdekammer betreffend den Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts vom 1. April 2025 ein Beschwerdeverfahren.