Mit einer weiteren (undatierten) Eingabe «Beschwerde Anordnung Untersuchungshaft» beantragte er seine Haftentlassung. Dieser Eingabe legte er zudem sein Schreiben an die Staatsanwaltschaft betreffend Antrag auf Wechsel seiner amtlichen Verteidigung bei. Am 24. April 2025 teilte der amtliche Verteidiger, Rechtsanwalt B.________, auf Nachfrage des Präsidenten i.V. der Beschwerdekammer nach Rücksprache mit dem Beschwerdeführer mit, dass es sich bei den Eingaben um eine Beschwerde gegen den Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts vom 1. April 2025 handle.