1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt ein Strafverfahren gegen den Beschuldigten u.a. wegen qualifizierter Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Das Kantonale Zwangsmassnahmengericht (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) ordnete mit Entscheid vom 1. April 2025 (KZM 25 742) Untersuchungshaft für die Dauer von drei Monaten an, d.h. bis am 29. Juni 2025.