1. Mit Verfügung vom 7. April 2025 berechnete die Kantonale Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Existenzminimum von A.________ (nachfolgend: Beschuldigter 1/Beschwerdeführer) und E.________ (nachfolgend: Beschuldigte 3) ab 1. Januar 2025 neu. Mit Verfügung vom 8. April 2025 verfügte die Staatsanwaltschaft eine Zahlungsanweisung an die H.________(Bank), bei der der Beschwerdeführer und die Beschuldigte 3 ein gemeinsames Konto führen. Gegen diese Verfügungen erhob der Beschwerdeführer, amtlich verteidigt durch Fürsprecher B.________, am 22. April 2025 Beschwerde.