4. Zu eröffnen: - der Beschuldigten/Gesuchstellerin (per Einschreiben) - der Gesuchsgegnerin (per Einschreiben) - der Generalstaatsanwaltschaft (per Kurier) - dem Strafkläger (per Einschreiben) - den Behörden mit Parteirechten (per Einschreiben) Mitzuteilen: - dem Regionalgericht Bern-Mittelland, Strafabteilung (mit den Akten – per Kurier) - der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland, Staatsanwalt E.________ (per Kurier)