Am 16. April 2025 fand vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland die Hauptverhandlung im Strafverfahren PEN 24 520 gegen die Gesuchstellerin wegen Beschimpfung und fahrlässiger Tierquälerei statt. Anlässlich der Hauptverhandlung wurde die Gesuchstellerin bei der Frage nach Rekusationen gefragt, ob ihr Schreiben vom 11. März 2025 als persönliches Ausstandsgesuch gegen die Gerichtspräsidentin aufzufassen sei. Die Gesuchsgegnerin bejahte dies und beantragte somit sinngemäss den Ausstand von Gerichtspräsidentin B.________ (nachfolgend: Gesuchsgegnerin).