Im Vorfeld zur Hauptverhandlung im Strafverfahren PEN 24 520 bzw. mit Schreiben vom 11. März 2025 verlangte die Gesuchstellerin sinngemäss, dass sämtliche juristischen Fachleute des Kantons Bern inklusive Staatsanwaltschaft und Gerichte in den Ausstand zu treten haben. Am 16. April 2025 fand vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland die Hauptverhandlung im Strafverfahren PEN 24 520 gegen die Gesuchstellerin wegen Beschimpfung und fahrlässiger Tierquälerei statt.