Die Gesuchstellerin erhob am 9. Juli 2024 Einsprache, worauf die Staatsanwaltschaft mit Verfügung vom 12. Juli 2024 am Strafbefehl festhielt und das Verfahren dem Regionalgericht Bern- Mittelland zur Durchführung des Hauptverfahrens überwies. 1.2 Im Vorfeld zur Hauptverhandlung im Strafverfahren PEN 24 520 bzw. mit Schreiben vom 11. März 2025 verlangte die Gesuchstellerin sinngemäss, dass sämtliche juristischen Fachleute des Kantons Bern inklusive Staatsanwaltschaft und Gerichte in den Ausstand zu treten haben.