1. 1.1 Mit Strafbefehl vom 3. Juli 2024 sprach die Regionale Staatsanwaltschaft Bern- Mittelland A.________ (nachfolgend: Gesuchstellerin) wegen mehrfacher Beschimpfung und fahrlässiger Tierquälerei schuldig. Die Gesuchstellerin erhob am 9. Juli 2024 Einsprache, worauf die Staatsanwaltschaft mit Verfügung vom 12. Juli 2024 am Strafbefehl festhielt und das Verfahren dem Regionalgericht Bern- Mittelland zur Durchführung des Hauptverfahrens überwies.