5. Was die «Zusatzfrage» des Beschwerdeführers bzw. sein sinngemässes Gesuch um ratenweise Bezahlung nicht weiter bezeichneter Verfahrenskosten anbelangt, steht es dem Beschwerdeführer jederzeit offen, ein entsprechendes formelles Gesuch zu stellen. Darin wird er das betroffene Verfahren konkret zu bezeichnen, seine finanzielle Situation zu beschreiben und unter Beilage entsprechender Belege (unter anderem aktuelle Steuererklärung sowie letzte detaillierte Steuerveranlagung; Belege betreffend Einkünfte und Ausgaben [u.a. Sozialhilfebudget]) zu belegen haben.