Liegt Gefahr im Verzug, sind nebst der KESB auch die in der Schweiz zur Berufsausübung zugelassenen Ärztinnen und Ärzte zur Anordnung einer fürsorgerischen Unterbringung für längstens sechs Wochen befugt. Während der Dauer der Unterbringung können unter Voraussetzungen eine Zwangsmedikation oder bewegungseinschränkende Massnahmen angeordnet werden. Insoweit C.________ Behandlungsfehler oder eine zu Unrecht erfolgte fürsorgerische Unterbringung beanstandet, ist dieser auf die entsprechenden, dafür zur Verfügung stehenden zivilrechtlichen bzw. verwaltungsrechtlichen Rechtsmittel zu verweisen.