Auch gilt es zu berücksichtigen, dass eine unbedingte Geldstrafe den Beschwerdeführer zwar finanziell treffen würde, es sich dabei aber nicht um einen erheblichen oder schweren Eingriff wie z.B. einen Führerausweisentzug, ein Berufsverbot oder eine Freiheitsstrafe handelt. 5.4 Schliesslich ist festzuhalten, dass sich die finanzielle Situation des Beschwerdeführers anhand der von ihm eingereichten Unterlagen (Steuerveranlagungsverfügung für das Jahr 2023, Mietvertrag und Versicherungspolice) nicht hinreichend beurteilen lässt.