Daraus geht unmissverständlich hervor, dass das Strafverfahren seit dem 30. September 2024 von der Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland geführt wird. Der Vollständigkeit halber ist festzuhalten, dass auch der Umstand, dass im Falle einer Verurteilung wegen des Kommentars vom 21. Februar 2024 der Widerruf der mit Urteil des Bezirksgerichts Dietikon vom 14. März 2022 unter Ansetzung einer Probezeit von zwei Jahren ausgesprochenen bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je CHF 100.00 (Akten BJS 24 22041, pag. 314-315) zu prüfen wäre, keine amtliche Verteidigung notwendig macht.