139-140). Nachdem die Kantonspolizei Bern am 28. Oktober 2024 durch den leitenden Staatsanwalt mit ergänzenden polizeilichen Ermittlungen beauftragt worden war, wurde der Beschwerdeführer am 16. Januar 2025 im Beisein seines Rechtsanwalts delegiert als beschuldigte Person einvernommen (Akten BJS 24 22041, pag.143 ff.). Am 6. Februar 2025 rapportierte die Kantonspolizei Luzern der Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern bezüglich einer weiteren Strafanzeige der EKR gegen den Facebook-Nutzer «C.________» (Strafverfahren SA1 24 3587 16), wobei es um einen am 23. Januar 2024 verfassten Hasskommentar ging (Akten BJS 24 22041, pag.161-309).