4 weiter, dass die IP-Adressen mutmasslich mit dem Beschwerdeführer in Verbindung stehen (Akten BJS 24 22041, pag. 2 und 123-131). Mit Verfügung vom 30. September 2024 wurde das Strafverfahren SA1 24 8240 13 der Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern durch den Kanton Bern bzw. die Vorinstanz übernommen (Akten BJS 24 22041, pag. 139-140).