Darüber hinaus bietet der Straffall weder in rechtlicher noch tatsächlicher Hinsicht Schwierigkeiten, denen der Beschuldigte nicht gewachsen wäre. Der Beschuldigte wurde verzeigt, weil er mutmasslich auf Online-Plattformen mehrfach Äusserungen tätigte, welche möglicherweise diskriminierenden Inhalt aufwiesen. Der ihm vorgeworfene Sachverhalt ist somit klar umrissen und leicht überschaubar. Der Beschuldigte wird am 02.05.2025 durch die Unterzeichnende befragt werden, weitere Beweismassnahmen drängen sich derzeit nicht auf.