19 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Vom Verzicht der Staatsanwaltschaft auf Schlussbemerkungen vom 2. Mai 2025 wird Kenntnis genommen und gegeben. 2. Die Beschwerde wird abgewiesen. 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1'500.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt. 4. Es wird keine Entschädigung zugesprochen.