__ ausgegangen werden muss. Soweit sich der Beschwerdeführer auf das Urteil des Bundesgerichts 1B_15/2023 vom 24. Januar 2023 (E. 3.4.2) beruft, ist ihm entgegenzuhalten, dass diesem Entscheid ein überschaubares Gewaltdelikt mit wenigen Verfahrensbeteiligten zugrunde lag und die Möglichkeiten, kolludierend auf die Ermittlungshandlungen einzuwirken, für den dortigen Beschuldigten deutlich geringer waren, als sie es für den Beschwerdeführer sind. Im Unterschied zum vorliegenden Verfahren stand die Strafuntersuchung zudem kurz vor dem Abschluss, da alle relevanten Beweismittel, abgesehen von der Auswertung eines sichergestellten und gesiegelten Mobiltelefons, bereits erhoben waren.