Zum anderen muss mit Blick auf die von ihm anlässlich der Haftentlassungseinvernahme vom 11. April 2023 getätigten Angaben angenommen werden, dass D.________ wegen Begünstigung und Irreführung der Rechtspflege verurteilt wurde, weil er eine Straftat des Beschwerdeführers (Schussabgabe auf eine andere Person) wahrheitswidrig auf sich genommen hatte. Zumindest wurde dieser Umstand von ihm implizit bestätigt, indem er mitteilte, dies unter Bedrohung gemacht zu haben. Auch wenn mit der Verteidigung Unklarheiten in Bezug auf das Datum des besagten Vorfalls vorhanden sind (vgl. dazu den gegen D._____