Mit der Staatsanwaltschaft ist derzeit davon auszugehen, dass innerhalb der «Organisation» systematisch Druck ausgeübt wird, um eigene (finanzielle) Interessen durchzusetzen. Dazu ist zunächst beispielhaft auf die vorerwähnten Aussagen von AD.________, AP.________ und AJ.________ zu verweisen (E. 7.3.2 und 7.3.3 hiervor). AJ.________ verneinte in Anwesenheit des Beschwerdeführers zwar, Angst vor diesem zu haben, machte indes mit den Armen mehrere Bewegungen nach hinten, als er sagte, dass er Angst habe «vor dem Verräter», dass ihn jemand «von hinten»